Aktueller Stand Wasserschaden

Aktueller Stand Wasserschaden

Beim zweiten Wasserschaden wurde sowohl unser Eigentum beschädigt, als auch Gemeinschaftseigentum. Die Beseitigung der Schäden am Gemeinschaftseigentum obliegt der Hausverwaltung, auf deren Abläufe wir keinen Einfluss haben. Ferner ist Corona bedingt keine Anreise für uns als Zweitwohnungsbesitzer möglich, da wir nicht in unserem Eigentum wohnen können und somit nicht an

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