Beim zweiten Wasserschaden wurde sowohl unser Eigentum beschädigt, als auch Gemeinschaftseigentum. Die Beseitigung der Schäden am Gemeinschaftseigentum obliegt der Hausverwaltung, auf deren Abläufe wir keinen Einfluss haben. Ferner ist Corona bedingt keine Anreise für uns als Zweitwohnungsbesitzer möglich, da wir nicht in unserem Eigentum wohnen können und somit nicht an uns vermietet werden durfte (erst seit dem 1. Mai 2021 wieder). Eine Ausnahmegenehmigung wurde uns mehrfach von der zuständigen Behörde verwehrt,  da “eine Anreise nur aus beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Gründen erlaubt” ist.

Zuletzt wurde neuer Estrich eingebracht, der Maler wird kurzfristig tätig, im Anschluss der Parkettleger. Danach sind die Einbauten (Betten, Schränke, Verkleidungen) wieder einzubringen. Wir haben die Hoffnung, dass dieses bis zum 30.6.2021 erreicht wird, ohne dieses garantieren zu können.

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